Ablauf und Dauer der Behandlung

Es werden nur Kurzzeittherapien angeboten, deren Dauer ca. 1 bis 5 Sitzungen je nach Anliegen umfasst. Die Dauer einer Sitzung beträgt bis zu 2 Stunden.

Manche Menschen möchten über einen langen Zeitraum hinweg begleitet werden, in einem solchen Fall sollten Sie sich eher an einen Therapeuten wenden, der beispielsweise Gesprächstherapien anbietet.

Der erste Termin beginnt immer mit einem Vorgespräch, in dem Ihr Anliegen und Ihre Ziele ausführlich besprochen und alle Ihre Fragen beantwortet werden. In diesem Termin wird professionell eine Anamnese erhoben und ein Behandlungsplan individuell auf Sie abgestimmt. Das Vorgespräch dauert erfahrungsgemäß ca. eine Stunde. Im Anschluss an das Vorgespräch kann die erste Hypnosesitzung durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Termin nur nach einem vorherigen Telefonat vergeben wird.


Kosten der Hypnosetherapie

Die Anwendungsmöglichkeiten der Hypnosetherapie sind sehr vielfältig und somit sind auch die Dauer und Preise der Therapie unterschiedlich.

Ich biete nur Kurzzeittherapien an (s. Abschnitt oben).

Für Menschen mit niedrigem Einkommen und Studenten biete ich eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar. Details können wir gerne telefonisch besprechen.


Soziales Honorar
Für Klienten mit niedrigem Einkommen (z. B. Inhaber eines Sozialpasses, Studenden,…) biete ich eine Ermäßigung auf mein sonst übliches Honorar. Warum ich dies anbiete? Weil ich der Meinung bin, dass jeder die Möglichkeit haben sollte, ein gutes Therapieangebot in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie mich hierauf gerne gezielt telefonisch an, damit wir gemeinsam eine passende Lösung für Sie finden.


Kostenträger

Ich bin Heilpraktiker für Psychotherapie und besitze keine kassenärztliche Niederlassung. Aus diesem Grund können meine Dienstleistungen i. d. R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und sind in vollem Umfang vom Klienten zu tragen.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung haben, so sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten. Diese können anfallende Kosten entweder anteilig oder bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr übernehmen. Hierzu sollen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung erfragen, unter welchen Bedingungen (z. B. Art und Dauer der Behandlung) die Kosten übernommen werden können.

Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ und sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, in der Regel von der Steuer absetzbar. Hierzu können Sie sich beim Finanzamt näher informieren.


Vorteile bei Selbstzahlung

Ihre Krankenkasse erfährt weder die Tatsache, dass Sie eine Therapie in Anspruch nehmen, noch eine Diagnose.


Ausfallhonorar

Werden vereinbarte Termine von der Klientin/ dem Klient nicht in Anspruch genommen, können diese jeweils spätestens 3 Tage vor dem abgesprochenen Zeitpunkt kostenfrei abgesagt werden. Andernfalls wird Ihnen die ohne vorherige Absage ausgefallene Zeit in Rechnung gestellt.