Bitte beachten Sie: Aktuell können leider keine Termine an neue Klientinnen und Klienten vergeben werden.


Ablauf und Dauer der Behandlung

Ich führe eine reine Hausbesuchspraxis. Termine finden ausschließlich im Rahmen von Hausbesuchen statt. Termine oder Behandlungen in Praxisräumen sind daher nicht möglich.

Ich biete ausschließlich Kurzzeittherapien an. Die Behandlung umfasst in der Regel wenige Sitzungen, deren Anzahl sich nach Ihrem individuellen Anliegen richtet. Eine Sitzung dauert bis zu zwei Stunden.

Wenn Sie eine langfristige therapeutische Begleitung wünschen, kann es sinnvoll sein, sich an eine Praxis zu wenden, die eine längerfristige Psychotherapie oder regelmäßige Gesprächstermine anbietet.

Der erste Termin beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Dabei besprechen wir Ihr Anliegen, Ihre Ziele sowie Ihre bisherige Vorgeschichte und klären offene Fragen. Anschließend erfolgt eine sorgfältige Anamnese, auf deren Grundlage das weitere therapeutische Vorgehen gemeinsam geplant wird. Das Erstgespräch dauert erfahrungsgemäß etwa eine Stunde. Im Anschluss kann – sofern dies im Einzelfall sinnvoll ist – bereits die erste Hypnosesitzung stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass Termine ausschließlich nach einem vorherigen Telefongespräch vergeben werden.


Kosten der Hypnosetherapie

Da sich die Behandlung immer nach dem individuellen Anliegen richtet, können Dauer und Umfang der Therapie unterschiedlich sein.

Ich biete ausschließlich Kurzzeittherapien an (siehe Abschnitt „Ablauf und Dauer der Behandlung“).

Für Menschen mit geringem Einkommen sowie für Studierende biete ich eine Ermäßigung auf das reguläre Honorar an. Gerne informiere ich Sie hierzu im Rahmen eines Telefongesprächs.


Kostenträger

Ich bin Heilpraktiker für Psychotherapie und verfüge über keine kassenärztliche Zulassung. Die Behandlungskosten werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen und sind selbst zu tragen.

Wenn Sie privat krankenversichert sind oder über eine private Zusatzversicherung verfügen, empfiehlt es sich, vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Erstattung richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Therapiekosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrer steuerlichen Beratung.


Vertraulichkeit

Bei einer selbst finanzierten Behandlung erfolgt keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse. Informationen über die Behandlung oder eine Diagnose werden daher nicht an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.


Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens drei Tage vorher abzusagen. Erfolgt die Absage später oder wird der Termin ohne vorherige Mitteilung nicht wahrgenommen, wird das vereinbarte Ausfallhonorar gemäß der Honorarvereinbarung berechnet.